Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem "Wanderverein Teutoburg e.V." als Veranstalter des 'Sentrup Open Air' (im Folgenden 'Veranstalter' genannt) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, der Veranstalter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt
Der "Wanderverein Teuoburg e.V." verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist der Veranstalter zum Rücktritt berechtigt.
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen den Vertrag widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als 40,00 Euro beträgt, erstattet der Veranstalter die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter ggf. eine durch der Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Tickets.
§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Es sind etwaige Meldungen, bezüglich der Lieferfristen, die auf der Webseite der Veranstaltung "Sentrup Open Air" veröffentlicht sind, zu beachten.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Vorkasse zahlen. Dies sollte innerhalb von 7 Tagen geschehen. Der Gesamtbetrag der Bestellung inklusive aller anfallenden Kosten (Porto, ggf. Nachnahmegebühr) ist auf das in der Bestätigung angegebene Abwicklungskonto zu überweisen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Veranstalters.
§ 6 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein vom "Wanderverein Teutoburg e.V." zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Ist der Veranstalter zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Veranstalter nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von dem Veranstalter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
Sofern der Veranstalter fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate, gerechnet ab Lieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 7 Tickets
Umtauschgutscheine: Einzulösen an der Abendkasse am Veranstaltungstag, spätestens eine halbe Stunde vor Beginn, gegen Originalkarten. Der Kartengutschein gilt als gekaufte Eintrittskarte und kann nicht zurückgenommen werden.
Bei Termin-, Ortsverlegung oder ausfallenden Veranstaltungen können keine Schadensersatzansprüche, bzw. Reisekostenrückerstattung an uns geltend gemacht werden. Rückerstattung des Kaufpreises (nur Nennwert ohne Gebühren) erfolgt nur bei genereller Absage der Veranstaltung über die Vorverkausstelle oder im Online Shop, bei der der Gutschein gekauft wurde, innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsdatum.
§ 8 Vorbestellungen/Reservierungen
Vorbestellungen und Reservierungen insbesondere bei den Tickets gelten als verbindliche Bestellung und müssen fristgerecht gezahlt werden.
§ 9 Wiederverkäufer
Der gewerbliche Wiederverkauf der gekauften Waren insbesondere der Tickets ist nicht gestattet.
§ 10 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des "Wandervereins Teutoburg Sentrup e.V." also Bad Iburg OT Sentrup.
Stand: Juni 2009